§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen der ICOS Deutschland GmbH (ICOS) mit dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle zwischen Kunden und ICOS vereinbarten Lieferungen und Leistungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an unternehmerisch tätige Kunden. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Ohne erneuten Hinweis, gelten diese AGB gegenüber Unternehmern auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. Sie erlangen keine Geltung und werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters Vertragsbestandteil. Vorstehendes gilt auch, wenn ICOS in Kenntnis von entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Kunden seine Leistungen ohne vorherigen Vorbehalt ausführt.
Alle Vereinbarungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, sind über diese AGB hinaus mindestens in Textform (z.B. E-Mail, Fax) zu vereinbaren.
Sofern ICOS in seinen Angeboten auf veröffentlichte Preis- oder Leistungsverzeichnisse oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers verweist, gelten diese ebenfalls als Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
Die elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote von ICOS stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.
Die verbindliche Bestellung des Kunden ist mindestens in Textform (z.B. E-Mail, Fax) oder elektronisch über das Online-Bestellsystem gegenüber ICOS abzugeben. ICOS behält sich im Einzelfall (z.B. bei wiederkehrender Geschäftsbeziehung) vor, verbindliche Bestellungen auch telefonisch entgegenzunehmen.
ICOS kann die verbindliche Bestellung des Kunden innerhalb von zwei Wochen annehmen (Auftragsbestätigung). Die Annahmeerklärung erfolgt mindestens in Textform (z.B. E-Mail, Fax) oder durch Lieferung der Ware.
Sofern sich in dem Zeitraum zwischen Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung die Rahmenbedingungen des Angebotes (insbesondere Änderungen des Wechselkurses, Preiserhöhungen des Herstellers) ändern, behält sich ICOS die Modifikation des Angebotes vor. Der Kunde wird hierauf in geeigneter Weise hingewiesen und wird um Bestätigung gebeten. Bleibt die Bestätigung aus, behält sich ICOS vor den ursprünglich getroffenen Vertrag entschädigungslos zu kündigen.
Alle Angebote und Aufträge stehen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden sowie der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von ICOS.
Sofern nach Abschluss des Vertrages eine Erhöhung der Kosten eintreten sollte (insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Preissteigerungen des Herstellers oder Wechselkursschwankungen), behält sich ICOS eine entsprechende Preisanpassung vor. Der Kunde wird hierauf in geeigneter Weise hingewiesen und um Bestätigung gebeten. Auf Verlangen des Kunden, wird ICOS dem Kunden die Kostenerhöhung nachweisen. Bleibt die Bestätigung aus, behält sich ICOS vor den ursprünglich getroffenen Vertrag entschädigungslos zu kündigen.
Bestellt der Kunde aufgrund eines Angebotes von ICOS nach Ablauf der im Angebot genannten Annahmefrist, ist ICOS an die dort genannten Preise und Bedingungen nicht gebunden. ICOS wird dem Kunden ein neues Angebot mit den dann gültigen Preisen und Bedingungen zu kommen lassen. Der Vertragsschluss richtet sich dann nach den vorstehenden Absätzen 1 bis 6.
Maßgeblich für die Beschaffenheit bestellter Ware ist stets die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen Daten und – sofern vorhanden – die vom Hersteller zur Verfügung gestellten oder öffentlich zugänglichen Produktinformationen.
§ 3 Änderung des Leistungsinhaltes
Änderungen und Modifikationen am Inhalt einer Bestellung sind nach Vertragsschluss (Annahme oder Lieferung durch ICOS) nur mit ausdrücklicher Zustimmung in Textform (z.B. E-Mail, Fax) durch ICOS möglich.
Stimmt ICOS auf Veranlassung des Kunden einer Änderung oder Modifikation der Bestellung zu, verpflichtet sich der Kunde die hierfür entstehenden Kosten zu tragen und ICOS gegenüber Dritten freizustellen. Vorstehendes gilt insbesondere für Arbeitskosten, Materialkosten, Aufwendungen, die durch die Änderung oder Modifikation entstehen und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 4 Lieferung, Lieferungsvorbehalt und Lieferverzögerungen
Dem Kunden wird – soweit möglich – ein Liefertermin angekündigt.
Alle dem Kunden mitgeteilten Liefertermine stehen unter folgenden Vorbehalten:
– Klärung aller für die vertragliche zu erbringende Leistung notwendigen technischen und rechtlichen Fragen.
– Ordnungsgemäße und rechtzeitige Selbstbelieferung von ICOS.
Vorübergehende von ICOS nicht zu vertretende Leistungshindernisse verlängern die Lieferfrist um den Zeitraum, für den das Leistungshindernis vorliegt.
Lieferverzögerungen sind von ICOS auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten, sofern diese beispielsweise aufgrund höherer Gewalt, infolge einer veränderten behördlichen Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen oder Arbeitskämpfen beruhen. Dies gilt auch, wenn vorgenannte Gründe bei Zulieferern von ICOS eintreten.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Leistung sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ICOS beruht.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
Der Versand der Ware erfolgt ab Lager ICOS oder bei Direktlieferung ab Lager des Herstellers oder direkt auf elektronischem Weg.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald ICOS oder ein Zulieferer von ICOS oder ein von ICOS beauftragter Dritter die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Unter Kaufleuten gilt unter Beachtung von § 10 die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt der Kunde die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, wenn ICOS einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Hat der Kunde die Umstände einer Verzögerung der Lieferung zu vertreten, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von ICOS berechnet.
Alle Preise verstehen sich ab Lager zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackungs- und Versandkosten, sofern diese anfallen.
Der vereinbarte Preis ist sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist ICOS berechtigt Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu erheben. Ferner werden sämtliche Forderungen von ICOS gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig.
ICOS behält sich vor für jede Lieferung einen angemessenen Vorschuss zu vereinbaren.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
ICOS behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an ICOS im Voraus ab, und ICOS nimmt diese Abtretung an.
ICOS ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen, wenn der Besteller gegenüber ICOS in Zahlungsverzug gerät.
Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden be- oder weiterverarbeitet, erfolgt dies für ICOS. ICOS erwirbt in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung entstehenden Marktwertes der Vorbehaltsware Eigentum an der be- oder weiterverarbeiteten Vorbehaltsware.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwirbt ICOS entsprechendes Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, ICOS darf Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Dem Kunden ist es unabhängig von vorstehendem untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden.
Der Kunde ist verpflichtet, ICOS unverzüglich unter Übergabe aller notwendigen Informationen und Dokumente zur Intervention gegen eine Verfügung Dritter (insbesondere Pfändungen, Abtretungen) von einer Verfügung durch Dritte zu informieren.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsansprüche gelten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als an ICOS abgetreten.
Alle Eigentumsvorbehalte gelten auch für Leihstellungen und Testinstallationen.
Nimmt ICOS Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt war oder verlangt ICOS die Herausgabe der Vorbehaltsware, steht dieses nicht einem Rücktritt vom Vertrag gleich.
§ 8 Gewährleistung
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
ICOS gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist und für den in den Produktbeschreibungen der Hersteller beschriebenen Einsatz geeignet ist.
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. ICOS übernimmt deshalb die Gewährleistung für Softwareprogramme nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung der Hersteller grundsätzlich brauchbar sind. Die Verantwortung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen und die beabsichtigten Ergebnisse tragen sowie die Auswahl, die Installation und die Nutzung der Programme liegt ausschließlich beim Kunden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur Angaben und Produktbeschreibungen, die Bestandteil des Vertrags geworden sind; für öffentliche Äußerungen Dritter oder sonstige Werbeaussagen Dritter übernimmt ICOS keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leistet ICOS gegenüber Unternehmern zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch ICOS, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden und zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt haben oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), im Rahmen eines Garantieversprechens, sofern vereinbart und soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen befinden sich jeweils beim Produkt oder auf besonderen Informationsseiten von ICOS.
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Fehler müssen ICOS innerhalb von 4 Tagen ab Ablieferung oder, soweit es sich um versteckte Mängel oder Fehler handelt, ab Kenntniserlangung in Textform angezeigt werden. Unterbleibt eine solche Anzeige, sind etwaige Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Kunden oder Dritter
Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind.
Der Kunde trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung.
ICOS ist berechtigt, für derartige Rücksendungen entweder eine Kostenpauschale von Euro 100,00 zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen.
§ 9 Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch ICOS, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet ICOS stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von ICOS, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden.
ICOS haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten.
ICOS haftet nicht dafür, dass die Vertragsprodukte keine Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.
Der Kunde hat ICOS von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobene Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Ansprüche des Bestellers aufgrund von ICOS zu vertretender Unmöglichkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie etwaige Ansprüche nach den §§478, 479 BGB bleiben unberührt.
§ 10 Hinweise
ICOS macht darauf aufmerksam, dass es nach dem gegenwärtigem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. Die Verantwortung hierfür liegt in der Hand des Herstellers. ICOS übernimmt hierfür keine Haftung.
§ 11 Kündigung
Sofern eine Kündigungsfrist vereinbart ist, können beide Seiten das Vertragsverhältnis innerhalb der vereinbarten Frist oder aufgrund des vereinbarten Grundes kündigen.
Davon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Für ICOS sind wichtige Gründe insbesondere dauernder oder anhaltender Zahlungsverzug, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder wenn eine Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Kunden eintritt, die nicht die Gewähr für eine vollständige und pünktliche Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gibt. Die Bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung durch den Kunden, indiziert vorgenannte Verschlechterung.
Jede Erklärung der Kündigung aus wichtigem Grund bedarf mindestens der Textform.
§ 12 Textform
Alle Änderungen, Ergänzungen und Erklärungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, Fax), sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Vorstehendes gilt auch für die übereinstimmende Aufhebung der Textform.
§ 13 Export- / Importbestimmungen, Anti-Korruption
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von ICOS gelieferten Waren Export- bzw. Importbestimmungen unterliegen können.
Der Kunde verpflichtet sich, diesen Bestimmungen jederzeit in eigener Verantwortung nachzukommen. Informationen hierfür kann der Kunde beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230 erhalten.
Die von ICOS gelieferten Waren und Produkte werden unter den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Verordnungen und Gesetzen (insbesondere AWG, AWV, EG Dual-Use Verordnung sowie der US Ausfuhrbestimmungen) verkauft und geliefert.
Die von ICOS gelieferten Waren und Produkte sind zur ausschließlichen Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt.
Wird vom Kunden eine Wiederausfuhr der Waren und Produkte beabsichtigt, verpflichtet er sich alle relevanten Verordnungen und Gesetzte einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Gesetzte und Verordnungen der USA, der EU und der Bundesrepublik Deutschland. Die Feststellung der geltenden Verordnungen und Gesetze obliegt dem Kunden. Die Wiederausfuhr von Waren und Produkten – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen diesen Bestimmungen ist untersagt.
Dem Kunden obliegt es in eigener Verantwortung die notwendigen Genehmigungen zur Wiederausfuhr zu beschaffen. ICOS ist hierfür nicht auskunftspflichtig und trägt keine Kosten.
Jede Weiterlieferung von Produkten durch den Besteller an Dritte, mit und ohne Kenntnis von ICOS, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.
Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Produkte direkt oder indirekt in Länder, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z.B.: ”Entity List”, ”Denied Persons List”, ”Specifically Designated Nationals and Blocked Persons”) stehen, zu liefern. Ferner ist es untersagt, Produkte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen.
Es ist dem Kunden untersagt, einem Amtsträger oder einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten eine Zahlung oder einen sonstigen Vorteil für diesen oder seinen unmittelbaren Angehörigen als Gegenleistung dafür anzubieten, zu versprechen oder dafür zu gewähren, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, die den Kunden oder ICOS bei der Lieferung von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzugt.
Sofern ICOS von Dritten wegen Verstößen gegen vorgenannte Bestimmungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde ICOS von allen Kosten frei, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme stehen. Diese Freistellung gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung im In- und Ausland.
§ 14 Widerrufsrecht
Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten München. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention.
Sollte eine der in diesen AGBs enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2022